In der deutschen Bundeshauptstadt könnte die Sargpflicht bei Beerdigungen bald aufgehoben werden. Der Senat will damit Muslimen entgegen kommen, die ihre Toten aus religiösen Gründen in einem Leichentuch beisetzen. Das Vorhaben ist Teil eines geplanten Integrationsgesetzes.
Bisher gibt es keine einheitliche Regelung für die Sargpflicht. In einigen Bundesländern gibt es gar keinen Sargzwang, in anderen wird dieser im Falle eines bestimmten religiösen Hintergrundes gelockert. Das geplante Partizipations- und Integrationsgesetz des Senats sieht auch vor, dass rituelle Waschungen von Leichen nur in Leichenhallen und anerkannten religiösen Einrichtungen stattfinden dürfen.
Mehr Stellen im öffentlichen Dienst für Migranten
Zusätzlich sollen mehr Berliner mit ausländischen Wurzeln Stellen im öffentlichen Dienst bekommen und außerdem in allen Bezirken Integrationsbeauftragte eingesetzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Behörden dem Anteil in der Bevölkerung entspricht. Bei den Minderjährigen sind das bereits 40 Prozent. Im Weiteren soll das Feiertagsgesetz künftig nur noch von „religiösen Feiertagen“ statt von „christlichen“ sprechen.
Ebenso wird der Migrantenbegriff neu definiert. Künftig soll nur die erste und zweite Generation in der Statistik als Zuwanderer erscheinen, die Enkelkinder nicht mehr. Ob diese Gesetzesentwürfe durchkommen, bleibt abzuwarten.